Garantiebedingungen für DUR-Schmuck
Freiwillige Herstellergarantie für Endkunden
12 Monate Garantie auf DUR-Schmuckstücke
DUR gewährt Endkunden für DUR-Schmuckstücke eine freiwillige Herstellergarantie von zwölf Monaten ab Kaufdatum. Die Garantie gilt zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten und schränkt diese nicht ein.
Abgedeckt sind Material- und Verarbeitungsfehler, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs beziehungsweise der Lieferung im Schmuckstück angelegt waren und innerhalb der Garantiezeit auftreten.
Für die Prüfung eines Garantieanspruchs benötigen wir zwingend einen Kaufnachweis sowie eine kurze Beschreibung des festgestellten Fehlers.
12 Monate Garantie
Die freiwillige Herstellergarantie beginnt mit dem auf dem Kaufnachweis dokumentierten Kaufdatum.
Material und Verarbeitung
Erfasst werden Fehler, deren Ursache bereits beim Kauf beziehungsweise bei der Lieferung im Produkt angelegt war.
Zusätzlicher Schutz
Ihre gesetzlichen Ansprüche gegenüber dem Verkäufer bleiben unabhängig von der DUR-Herstellergarantie bestehen.
Garantie und Gewährleistung sind nicht dasselbe:
Die DUR-Herstellergarantie ist eine freiwillige zusätzliche Leistung des Herstellers. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bestehen gegenüber dem Händler, bei dem Sie das Schmuckstück gekauft haben, und werden durch die Garantie weder ersetzt noch eingeschränkt.
1. Umfang der DUR-Herstellergarantie
Die Garantie umfasst Material- und Verarbeitungsfehler, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs beziehungsweise der Lieferung angelegt waren und innerhalb der Garantiezeit sichtbar werden.
Ob ein Garantiefall vorliegt, wird anhand des Schmuckstücks, der Fehlerbeschreibung, des Kaufnachweises und der erkennbaren Ursache geprüft.
Wichtig:
Die Garantie ist keine allgemeine Versicherung gegen sämtliche Veränderungen oder Schäden, die während des Tragens entstehen. Normale Gebrauchsspuren, Verschleiß und Schäden durch äußere Einwirkungen sind nicht abgedeckt.
2. Unsere Leistung im Garantiefall
Liegt ein berechtigter Garantiefall vor, repariert DUR das betroffene Schmuckstück oder ersetzt es durch ein gleichwertiges Produkt.
Ist eine Reparatur oder ein gleichwertiger Ersatz aufgrund des Modells, des Materials oder der Verfügbarkeit nicht möglich, behalten wir uns vor, einen angemessenen Ersatz anzubieten.
Welche Lösung im konkreten Fall technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, wird nach der Prüfung des Schmuckstücks entschieden.
3. Was von der Garantie ausgeschlossen ist
Nicht jeder Schaden oder jede sichtbare Veränderung ist auf einen Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen. Insbesondere die folgenden Fälle sind von der freiwilligen Herstellergarantie ausgeschlossen:
Verschleiß und Abnutzung
Dazu gehören beispielsweise Abrieb, Kratzer, Druckstellen, Veränderungen matter oder polierter Oberflächen sowie material- oder nutzungsbedingte Verfärbungen.
Äußere Einwirkungen
Schäden durch Sturz, Stoß, Quetschung, Verformung, Hitze oder andere mechanische beziehungsweise thermische Belastungen sind nicht abgedeckt.
Wasser, Chemikalien und Kosmetik
Ausgeschlossen sind Schäden durch Salzwasser, Chlor, Reinigungsmittel, Chemikalien, Kosmetika, Parfüm oder vergleichbare Einwirkungen.
Leder und Textilien
Leder- und Textilbestandteile unterliegen einem natürlichen Verschleiß und können insbesondere durch Feuchtigkeit, Schweiß und mechanische Belastung beeinträchtigt werden.
Umarbeitungen durch Dritte
Die Garantie entfällt für Schäden oder Veränderungen, die durch eine Größenänderung, ein Kürzen, Ziehen, Stauchen oder andere Umarbeitungen außerhalb der DUR-Werkstatt entstanden sind.
Gravuren und Bearbeitungen durch Dritte
Fremdgravuren und andere Bearbeitungen können Beschichtungen aufbrechen, Oberflächen verändern oder das Schmuckstück beim Einspannen verformen.
Rhodium, Vergoldung und Ruthenium
Der natürliche Abrieb oder Abtrag einer Beschichtung durch mechanische oder chemische Einwirkungen ist nicht von der Garantie erfasst.
Anlaufen von unrhodiniertem Silber
Das natürliche Anlaufen beziehungsweise Oxidieren von nicht rhodiniertem Sterlingsilber ist eine materialtypische Reaktion und kein Garantiefall.
Schäden durch ungeeignete Reinigung sind nicht abgedeckt.
Beachten Sie deshalb unsere materialbezogenen Pflegehinweise. Schmuck mit echtem Strandsand®, echtem Sand vom Strand, Lavasand oder anderen Naturmaterialien sollte zu Hause nicht eingeweicht, gebürstet oder mit Tauchbädern, Ultraschallgeräten und Hausmitteln behandelt werden.
4. So lassen Sie einen Garantieanspruch prüfen
Grundsätzlich ist der Händler, bei dem Sie das Schmuckstück erworben haben, Ihr erster Ansprechpartner. Wurde der Artikel beispielsweise während eines Urlaubs gekauft oder befindet sich der ursprüngliche Händler weit von Ihrem Wohnort entfernt, können Sie sich auch direkt an den DUR-Service wenden.
Kontakt aufnehmen
Wenden Sie sich an den Verkäufer oder nehmen Sie direkt Kontakt mit dem DUR-Service auf.
Unterlagen bereithalten
Benötigt werden der Kaufnachweis und eine kurze, möglichst genaue Fehlerbeschreibung.
Fotos übermitteln
Bilder des gesamten Schmuckstücks und der betroffenen Stelle erleichtern eine erste Einschätzung.
Einsendung abstimmen
Verpacken und versenden Sie das Schmuckstück erst nach Abstimmung mit dem Händler oder DUR-Service.
Für die Prüfung werden benötigt
- ein lesbarer Kaufnachweis mit Kaufdatum
- eine kurze Beschreibung des Fehlers
- Ihre vollständigen Kontakt- und Rücksendedaten
- nach Möglichkeit die Artikelnummer
- bei direkter Kontaktaufnahme zunächst aussagekräftige Fotos
Bitte senden Sie Schmuckstücke nicht unangekündigt ein.
Nehmen Sie zunächst Kontakt mit uns auf. So können wir den Vorgang zuordnen, die erforderlichen Unterlagen prüfen und Ihnen die Hinweise für eine sichere Einsendung mitteilen.
5. Kaufnachweis und kostenpflichtige Werkstattaufträge
Für die Prüfung und Anerkennung eines Garantieanspruchs ist ein Kaufnachweis zwingend erforderlich. Ohne Beleg können Kaufdatum und Garantiezeitraum nicht verlässlich festgestellt werden.
Auch ohne Kaufnachweis helfen wir Ihnen nach Möglichkeit weiter. Der Vorgang wird dann jedoch als kostenpflichtiger Werkstattauftrag behandelt.
Dasselbe gilt, wenn bei der Prüfung kein Material- oder Verarbeitungsfehler festgestellt wird, sondern beispielsweise Verschleiß, eine äußere Beschädigung oder eine unsachgemäße Behandlung vorliegt.
Viele Schmuckstücke können repariert oder aufgearbeitet werden.
Abhängig von Modell und Zustand können unter anderem Oberflächen aufgearbeitet, Rhodinierungen oder Vergoldungen erneuert und beschädigte Füllungen aus echtem Sand, Lavasand, Bernsteinsand oder Steinsand ersetzt werden.
Die Kosten richten sich nach Schmuckstück, Material, Schaden und erforderlichem Arbeitsumfang. Weitere Informationen finden Sie auf unserer FAQ- und Pflegeseite.
6. Gesetzliche Gewährleistung und Ansprechpartner
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bestehen gegenüber dem Verkäufer, bei dem das Schmuckstück gekauft wurde. Der Verkäufer bleibt daher grundsätzlich der erste Ansprechpartner für gesetzliche Mängelansprüche.
Die freiwillige Herstellergarantie von DUR besteht zusätzlich zu diesen gesetzlichen Rechten. Sie schränkt die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer nicht ein und ersetzt sie nicht.
Unabhängig davon können sich Endkunden zur Abwicklung eines Garantieanspruchs auch direkt an DUR wenden.
Häufige Fragen zur DUR-Garantie
Wie lange gilt die Garantie für DUR-Schmuck?
Die freiwillige Herstellergarantie gilt für zwölf Monate ab dem durch den Kaufnachweis belegten Kaufdatum.
Welche Fehler deckt die Garantie ab?
Sie deckt Material- und Verarbeitungsfehler ab, deren Ursache bereits beim Kauf beziehungsweise bei der Lieferung im Schmuckstück angelegt war und die innerhalb der Garantiezeit auftreten.
Benötige ich zwingend einen Kaufbeleg?
Ja. Ohne Kaufnachweis kann kein Anspruch aus der freiwilligen Herstellergarantie anerkannt werden. Eine Reparatur oder Aufarbeitung kann gegebenenfalls kostenpflichtig durchgeführt werden.
Sind Kratzer und Abrieb von der Garantie erfasst?
Nein. Kratzer, Abrieb und andere übliche Gebrauchsspuren gehören grundsätzlich zum normalen Verschleiß und stellen keinen Garantiefall dar.
Ist eine abgenutzte Rhodinierung oder Vergoldung ein Garantiefall?
Der nutzungsbedingte Abrieb einer Rhodinierung, Vergoldung oder Rutheniumbeschichtung ist nicht von der Garantie erfasst. Beschichtungen sind aufgetragene Oberflächen, die sich durch Reibung und chemische Einwirkungen abnutzen können.
Ist angelaufenes Silber ein Garantiefall?
Das natürliche Anlaufen von nicht rhodiniertem Sterlingsilber ist materialtypisch und kein Garantiefall. Es kann durch geeignete Pflege entfernt beziehungsweise reduziert werden.
Was passiert, wenn eine Fremdwerkstatt den Schmuck bearbeitet hat?
Schäden oder Veränderungen infolge einer Größenänderung, Gravur oder sonstigen Bearbeitung durch Dritte sind von der Garantie ausgeschlossen. Ein davon unabhängiger Fehler muss im Einzelfall geprüft werden.
Kann ich mich direkt an DUR wenden?
Ja. Grundsätzlich ist zwar der Verkäufer der erste Ansprechpartner, Endkunden können zur Abwicklung eines Anspruchs aus der freiwilligen DUR-Herstellergarantie aber auch direkt mit uns Kontakt aufnehmen.
Was geschieht bei einem anerkannten Garantiefall?
DUR repariert das Schmuckstück oder ersetzt es durch ein gleichwertiges Produkt. Ist beides nicht möglich, kann ein angemessener Ersatz angeboten werden.
Gilt diese 12-monatige Garantie auch für StrandZeit® Uhren?
Für StrandZeit® Uhren gelten gesonderte Garantiebedingungen mit einer Garantiezeit von 24 Monaten auf Materialdefekte und Verarbeitungsfehler. Maßgeblich sind das der Uhr beiliegende Garantiezertifikat und die dort genannten Bedingungen.
Sie möchten einen Garantiefall prüfen lassen?
Wenden Sie sich an den Händler, bei dem Sie das Schmuckstück gekauft haben, oder nehmen Sie direkt Kontakt mit dem DUR-Service auf.
Halten Sie bitte Ihren Kaufbeleg, eine kurze Fehlerbeschreibung und möglichst aussagekräftige Fotos bereit. Stimmen Sie eine direkte Einsendung immer vorab mit uns ab.