Allgemeine Geschäftsbedingungen
DUR Schmuck GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – nur für Unternehmer (§ 14 BGB)
1) Geltungsbereich / Unternehmergeschäft
(1) Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der DUR Schmuck GmbH („wir“) und unseren Kunden („Kunde“) ausschließlich im B2B-Bereich. Bestellungen sind nur für Unternehmer (§ 14 BGB) möglich.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (z. B. E-Mail) zugestimmt haben.
2) Mindestbestellwert
Für Bestandskunden gilt ein Mindestbestellwert von 100,00 EUR netto pro Bestellung, sofern nicht anders vereinbart.
3) Bestellung und Vertragsschluss
(1) Bestellungen können schriftlich, elektronisch (z. B. über das Händlerportal) oder telefonisch erfolgen.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung in Textform bestätigen (Auftragsbestätigung) oder die Ware ausliefern.
(3) Angaben zu Produkten, Preisen, Lieferzeiten und Verfügbarkeiten stellen grundsätzlich kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
4) Zahlungsbedingungen / SEPA / Verzug
4.1 Zahlungsarten
(1) Neukunden beliefern wir grundsätzlich gegen Vorkasse.
(2) Für Bestandskunden können wir – nach Prüfung und Freischaltung – die Zahlungsarten SEPA-Lastschrift und/oder Rechnung anbieten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(4) Wir behalten uns vor, im Einzelfall Zahlungsarten auszuschließen und auf Vorkasse umzustellen, insbesondere bei offenen Forderungen oder negativer Bonitätsprüfung.
4.2 SEPA-Lastschrift
Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift erfolgt der Einzug auf Grundlage eines erteilten SEPA-Lastschriftmandats. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) kann mit verkürzter Frist, spätestens jedoch am Tag vor Fälligkeit, erfolgen (z. B. per Rechnung/E-Mail).
4.3 Zahlungsverzug / Mahnwesen / Kosten
(1) Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug, sofern er nicht rechtzeitig leistet.
(2) Im Verzugsfall berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe; gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(3) Gegenüber Unternehmern sind wir berechtigt, die gesetzliche Verzugspauschale von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Pauschale wird auf einen weitergehenden Verzugsschaden angerechnet. Wir machen diese Pauschale in der Regel ab der 1. Mahnung geltend.
(4) Weitergehende Schäden, insbesondere Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung (z. B. Rechtsanwalts- oder Inkassokosten), bleiben vorbehalten.
Transparenzhinweis Mahnwesen (typischer Ablauf):
1 – Zahlungserinnerung
2 – 1. Mahnung (ggf. mit Kosten)
3 – Letzte Mahnung (ggf. mit Kosten und Zinsen)
4 – Übergabe an Inkasso/Rechtsanwalt
Mahnkosten werden nur erhoben, soweit sie nach den gesetzlichen Vorschriften als Verzugsschaden erstattungsfähig sind.
Inkasso / Rechtsverfolgungskosten:
Bei fortgesetztem Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Forderung zur Durchsetzung an ein Inkassounternehmen und/oder einen Rechtsanwalt zu übergeben. Der Kunde trägt die dadurch entstehenden erforderlichen und angemessenen Kosten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Je nach Fallgestaltung können diese Kosten erheblich sein; in Einzelfällen können sie bis zu ca. 25 % der Forderungssumme erreichen.
5) Eigentumsvorbehalt (erweitert)
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrags (einschließlich Umsatzsteuer) ab. Wir nehmen die Abtretung an.
(3) Der Kunde bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wir dürfen die Einziehungsermächtigung widerrufen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird.
(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware (z. B. Pfändungen) hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu informieren und den Dritten auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen.
(5) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
(6) Wir verpflichten uns, Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
6) Freiwilliges Rückgaberecht (Kulanzregelung) / Stornierung
6.1 Freiwillige Rückgabe (Kulanz – kein Widerrufsrecht)
(1) Wir räumen Bestandskunden freiwillig die Möglichkeit ein, lagerhaltige Standardware innerhalb von 4 Werktagen nach Warenerhalt zurückzusenden.
(2) Voraussetzung ist, dass die Ware unbenutzt, unbeschädigt, vollständig und in Originalverpackung bei uns eingeht.
(3) Der Rücksendung ist ein eindeutig zuordenbares Schreiben beizulegen (mindestens: Kundennummer, Lieferschein-/Rechnungsnummer, Artikelnummer(n), Stückzahl, Rücksendegrund und gewünschte Abwicklung – z. B. Gutschrift/Umtausch).
(4) Kann die Rücksendung ohne dieses Schreiben nicht eindeutig zugeordnet oder inhaltlich nicht verstanden werden, sind wir berechtigt, die Ware ohne weitere Bearbeitung an den Kunden zurückzusenden; die hierfür entstehenden Versandkosten trägt der Kunde.
(5) Die Versandkosten der Rücksendung trägt der Kunde. Das Transportrisiko der Rücksendung trägt der Kunde.
(6) Nach Prüfung der Ware erstellen wir eine Gutschrift. Eine Auszahlung erfolgt nur, sofern ausdrücklich vereinbart.
(7) Dieses freiwillige Rückgaberecht ist kein Widerrufsrecht und gilt ausschließlich im B2B-Geschäft als Kulanzregelung.
(8) Vom freiwilligen Rückgaberecht ausgeschlossen sind insbesondere:
• Sonderanfertigungen / individualisierte Ware (z. B. Gravuren, kundenspezifische Ausführungen)
• Exklusivartikel
• Aktions-/Abverkaufsware (Restseller, „kommt nicht wieder“)
• Ware mit Gebrauchsspuren, Beschädigungen oder fehlender Originalverpackung
• Hygieneartikel bzw. Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn deren Verpackung/Versiegelung nach Lieferung geöffnet wurde (z. B. Ohrringe/Piercings, sofern geführt)
6.2 Stornierung / pauschalierter Schadensersatz
(1) Nach Zustandekommen des Vertrages ist eine Stornierung nur mit unserer Zustimmung möglich.
(2) Im Falle einer von uns akzeptierten Stornierung sind wir berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 25 % des Netto-Auftragswertes zu berechnen, mindestens jedoch die bis dahin entstandenen Kosten (z. B. Bearbeitung, Verpackung, Sonderbeschaffung).
(3) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
7) Urheber- und Schutzrechte
(1) Sämtliche von uns bereitgestellten oder entwickelten Entwürfe, Muster, Modelle, Zeichnungen, Grafiken, Fotos, Renderings, Texte, Layouts, Kataloge, Displays, Werbemittel sowie sonstige Inhalte und Unterlagen unterliegen – soweit rechtlich geschützt – dem Urheberrecht bzw. sonstigen Schutzrechten und bleiben unser geistiges Eigentum.
(2) Der Kunde erhält keine weitergehenden Nutzungsrechte, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Eine Nutzung ist ausschließlich zum Vertrieb von Originalware der DUR Schmuck GmbH im üblichen Umfang zulässig.
(3) Unzulässig sind insbesondere Nachahmungen, die Verwendung als Vorlage für eigene oder fremde Produkte, die Weitergabe an Dritte (z. B. Produzenten/Werkstätten) sowie jede Nutzung zur Bewerbung oder zum Vertrieb von Fremd- oder Nachbauware.
(4) Im Falle eines Verstoßes sind wir berechtigt, Unterlassung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
(5) Für jeden schuldhaften Verstoß gegen (3) verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe wir nach billigem Ermessen festsetzen und die im Streitfall gerichtlich überprüfbar ist; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
8) Tagesaktueller Materialzuschlag (Silber) – gültig ab 03.02.2026
(1) Für Bestellungen, die ab dem 03.02.2026 bei uns eingehen, erheben wir – abhängig von der Entwicklung des Silberpreises – einen tagesaktuellen Materialzuschlag.
(2) Maßgeblich ist der von uns verwendete Referenzkurs für Feinsilber in EUR pro Feinunze (1 oz = 31,1035 g) („Silberkurs“).
Ermittlung:
(3) Der Silberkurs wird werktags um 08:00 Uhr (MEZ/MESZ) ermittelt. Der so ermittelte Kurs gilt für 24 Stunden.
(4) Für den Zeitraum Freitag 08:00 Uhr bis Montag 07:59 Uhr gilt der am Freitag um 08:00 Uhr ermittelte Kurs.
(5) Ist eine Kursermittlung aus technischen Gründen oder wegen fehlender Kursverfügbarkeit (z. B. Feiertag) nicht möglich, gilt der zuletzt ermittelte Kurs fort.
Berechnungsbasis:
(6) Der Materialzuschlag wird prozentual auf den Netto-Warenwert der Bestellung berechnet (ohne Versand-, Versicherungs- oder sonstige Nebenkosten).
(7) Maßgeblich ist der Silberkurs zum Zeitpunkt des Bestelleingangs gemäß (3)–(5). Der Materialzuschlag wird in der Auftragsbestätigung bzw. auf der Rechnung separat ausgewiesen.
(7a) Erfolgt die Lieferung aus organisatorischen Gründen in Teillieferungen, wird der Materialzuschlag entsprechend dem Bestelleingang gemäß (7) berechnet und auf der jeweiligen Teilrechnung ausgewiesen; eine nachträgliche Anpassung an spätere Kursentwicklungen erfolgt nicht.
Staffelung (Silberkurs in EUR/oz):
• ab 90,00 EUR/oz: 3 %
• ab 100,00 EUR/oz: 5 %
• ab 110,00 EUR/oz: 7 %
• ab 120,00 EUR/oz: 10 %
Einbeziehung / Zustimmung:
(9) Mit Abgabe der Bestellung akzeptiert der Kunde den gemäß dieser Regelung ermittelten Materialzuschlag.
Ausnahmen:
(10) Kein Materialzuschlag wird erhoben auf auslaufende Artikel (Status: „kommt nicht wieder“, „Restseller“) sowie auf Edelstahl-Artikel, Armbanduhren, Lederbänder. Maßgeblich ist die Artikelklassifizierung/der Status in unserem System zum Zeitpunkt des Bestelleingangs.
9) Versand / Gefahrübergang / Ausland
(1) Der Versand erfolgt im Regelfall über einen von uns ausgewählten Paketdienstleister. Art und Weg des Versands bestimmen wir nach pflichtgemäßem Ermessen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Lieferungen innerhalb Deutschlands sind ab einem Netto-Warenwert von 750,00 EUR pro Bestellung versandkostenfrei, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Für Sendungen ins Ausland berechnen wir Versand- und ggf. Versicherungsgebühren. Die Höhe richtet sich nach Zielland, Gewicht/Volumen und Versandart und wird in der Regel in der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung ausgewiesen.
(4) Gefahrübergang: Mit Übergabe der Ware an den Versanddienstleister geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über.
(5) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Etwaige zusätzliche Versandkosten entstehen dem Kunden hierdurch innerhalb Deutschlands nicht, sofern die Voraussetzungen der Versandkostenfreiheit nach (2) erfüllt sind.
10) Lieferfristen / Verzug / höhere Gewalt
10.1 Lieferfristen
(1) Lieferfristen und -termine sind – sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart – unverbindliche Angaben.
(2) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
(3) Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern wir ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und die Nichtbelieferung nicht von uns zu vertreten ist.
(4) Bei Sonderanfertigungen, exklusiven Artikeln und werkstattbezogener Fertigung können Lieferzeiten produktionsbedingt 8–12 Wochen (oder länger) betragen; entsprechende Angaben sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.
10.2 Lieferverzug
(1) Gerät eine Lieferung in Verzug, hat der Kunde uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen.
(2) Schadensersatz wegen Verzugs ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt und setzt mindestens einfache Fahrlässigkeit voraus; im Übrigen gilt der Haftungsabschnitt.
10.3 Höhere Gewalt / Leistungshindernisse
(1) Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige, von uns nicht zu vertretende Umstände, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Betriebsstörungen, Streik, behördliche Maßnahmen, Energie-/Rohstoffengpässe, Transportstörungen, Krieg, Pandemie, Naturereignisse), berechtigen uns, die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern.
(2) Dauert die Behinderung länger als 16 Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, sofern die Ware kundenspezifisch/exklusiv gefertigt wird und die Verzögerung im Wesentlichen auf Umständen beruht, die nicht von uns zu vertreten sind; in diesem Fall verlängern sich die Lieferfristen angemessen.
(3) Ansprüche auf Schadensersatz sind in Fällen höherer Gewalt ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11) Mängelrechte / Gewährleistung (B2B – verschärft)
(1) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Es gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB. Unterbleibt eine ordnungsgemäße Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt.
(2) Offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferungen) sind innerhalb von 5 Werktagen nach Wareneingang schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
(3) Im Gewährleistungsfall leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Unternehmern 12 Monate ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(5) Keine Mängel sind insbesondere:
• handelsübliche, geringfügige Abweichungen, insbesondere bei Naturmaterialien und handwerklich/produktionsbedingt üblichen Toleranzen
• materialtypische Eigenschaften wie Anlaufen von unrhodiniertem Silber
• Abnutzung/Verschleiß sowie Veränderungen/Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Chemikalien, Feuchtigkeit/Schweiß, Tragen beim Sport/Schlaf, Sturz/Quetschung
• Abrieb/Abtrag von Beschichtungen (z. B. Rhodium, Vergoldung, Ruthenium) durch mechanische oder chemische Einwirkungen
• Veränderungen durch Licht-/UV-Einstrahlung oder Wärmeeinwirkung (z. B. im Schaufenster/unter Spots), insbesondere Ausbleichen, Verfärben oder Verspröden von Leder-/Textilmaterialien sowie Veränderungen von Klebstoffen/Verbindungen durch Hitzeeinwirkung
(6) Rücksendungen im Rahmen von Reklamationen müssen eindeutig zuordenbar sein (mindestens: Kundennummer, Belegnummer, Artikelnummer, Fehlerbild). Nicht zuordenbare Einsendungen behandeln wir analog zu den Rücksenderegelungen; ggf. erfolgt Rückversand auf Kosten des Kunden.
(7) Ersetzte Teile/Ware gehen in unser Eigentum über und sind auf Verlangen an uns herauszugeben.
12) Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir – außer in den Fällen von (1) – nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist unsere Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Umsätze, Betriebsunterbrechung oder reine Vermögensschäden, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(4) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
13) Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist.
14) Preise / Preisänderungen / Irrtümer
(1) Es gelten die vereinbarten Preise (insbesondere gemäß Auftragsbestätigung).
(2) Wir sind berechtigt, Preise anzupassen, soweit hierfür sachliche Gründe bestehen (z. B. Rohstoff-, Energie-, Lohn-, Transport- oder Beschaffungskosten). Maßgeblich für die konkrete Bestellung ist der Preis bei Bestellabschluss bzw. in der Auftragsbestätigung.
(3) Offensichtliche Fehler (Schreib-, Rechen-, Übermittlungsfehler) sowie technische Anzeige- oder Systemfehler berechtigen uns zur Korrektur. In diesen Fällen informieren wir den Kunden unverzüglich; der Kunde kann zu den korrigierten Konditionen bestätigen oder kostenfrei stornieren, sofern keine kundenspezifische/exklusive Fertigung beauftragt wurde.
15) Schlussbestimmungen
15.1 Erfüllungsort / Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist Oldenburg.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Oldenburg ausschließlicher Gerichtsstand. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
15.2 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
15.3 Textform
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden (z. B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritt) bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen ebenfalls der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
15.4 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen/undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
15.5 Datenschutz (Hinweis)
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
Weitere Informationen (Service- und Bestellhinweise)
1) Bereitstellung / Versand der AGB (Hinweis)
Diese AGB sind auf www.dur-schmuck.de abrufbar und werden bei Bestellungen übermittelt.
2) Informationen zur Website www.dur-schmuck.de (Hinweis)
(1) Die Website dient Besuchern ohne Login als Informationsplattform.
(2) Preisangaben im öffentlichen Bereich – soweit vorhanden – verstehen sich als UVP bzw. dienen der Orientierung. Exklusive Artikel, die wir für einzelne Partner fertigen, können ohne Preisangabe dargestellt sein; die Kalkulation erfolgt in diesen Fällen durch den jeweiligen Partner.
(3) Bestellungen sind ausschließlich für freigeschaltete Händler möglich. Besucher ohne Login-Daten können auf www.dur-schmuck.de nicht bestellen.
(4) Besucher können Produkte auf eine Merkliste setzen und über unsere Händlersuche (Google Maps) einen Partnerhändler in der Nähe finden, um die gewünschten Artikel im stationären Handel zu erwerben.
(5) Händlerpreise und Lagerbestände werden erst nach Registrierung, Übermittlung eines Gewerbenachweises, Prüfung und Freischaltung im eingeloggten Zustand angezeigt.
3) Geschäftszeiten / Erreichbarkeit (Hinweis)
Unsere Geschäftszeiten sind in der Regel:
Mo.–Do.: 09:00–16:00 Uhr
Fr.: 09:00–15:00 Uhr
Änderungen (z. B. an Feiertagen, bei Betriebsferien oder aus organisatorischen Gründen) bleiben vorbehalten.
4) Produktinformation / Materialien / Stempelung (Hinweis)
(1) Unsere Artikel bestehen – je nach Kollektion – überwiegend aus 925er Sterlingsilber, teilweise rhodiniert oder vergoldet. Artikel aus Gold sind entsprechend der Legierung gekennzeichnet (z. B. 375 / 585 / 750).
(2) Zusätzlich führen wir eine Kollektion aus Edelstahl (ohne Sterlingsilber-Anteil).
(3) Unsere Artikel sind mit unserem Markenstempel „DUR“ gekennzeichnet; bei Sterlingsilber zusätzlich mit „925“, bei Gold mit der jeweiligen Legierung. Edelstahl-Artikel sind mit „DUR“ und „STEEL“ gekennzeichnet.
5) Verpackungseinheiten / Mindestabnahme
Für bestimmte Artikel gelten Verpackungseinheiten bzw. Mindestabnahmemengen je Artikel (Stück/Paar):
• Artikel bis 5,00 EUR: Mindestabnahme 3 Stück / 3 Paar
• Artikel 5,00 bis 8,50 EUR: Mindestabnahme 2 Stück / 2 Paar
• Artikel ab 8,50 EUR: Mindestabnahme 1 Stück / 1 Paar
Maßgeblich sind die im Händlerportal/auf der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Verpackungseinheiten bzw. Mindestmengen.
6) Exklusivität (Hinweis/Individualvereinbarung)
(1) Sofern wir dies schriftlich bestätigen, gewähren wir dem Kunden für den vereinbarten Artikel/das vereinbarte Design eine Exklusivität innerhalb Deutschlands für die Dauer von 24 Monaten, beginnend mit dem Datum der ersten Lieferung.
(2) Gegenstand der Exklusivität ist ausschließlich der in der Bestätigung bezeichnete Artikel (z. B. Artikelnummer/SKU, Motiv/Design, Material/Variante, ggf. Größen).
(3) Bei stetigen Nachbestellungen von insgesamt mindestens 50 Stück pro Jahr kann die Exklusivität auf Wunsch um weitere 12 Monate verlängert werden, sofern keine Zahlungsrückstände bestehen und keine weiteren Gründe dagegen sprechen.
(4) Wird die Mindestabnahme nicht erreicht, endet die Exklusivität mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit automatisch; ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.
(5) Wir sind berechtigt, die Exklusivität aus wichtigem Grund vorzeitig zu beenden, insbesondere bei erheblichen Vertragsverletzungen, wiederholtem Zahlungsverzug oder wenn der Kunde den Artikel nachproduzieren lässt bzw. Dritten zur Nachahmung übergibt.
7) Anzahlung bei exklusiven / kundenspezifischen Artikeln
(1) Für die Herstellung exklusiver und/oder kundenspezifischer Artikel ist eine Anzahlung von 35 % des Netto-Auftragswertes erforderlich.
(2) Die Anzahlung ist sofort nach Zugang der Anzahlungsrechnung fällig. Mit der Fertigung/Beauftragung beginnen wir erst nach Zahlungseingang.
(3) Die Anzahlung wird mit der Schlussrechnung verrechnet.
(4) Bei Stornierung nach Produktionsstart sind wir berechtigt, die bis dahin angefallenen Kosten sowie angemessenen Aufwand abzurechnen; eine Erstattung der Anzahlung erfolgt nur, soweit sie die nachweislich entstandenen Kosten übersteigt.
8) Garantiebedingungen für DUR-Schmuck (Endkunden – freiwillige Herstellergarantie)
Wir gewähren Endkunden für DUR-Schmuckstücke eine freiwillige Herstellergarantie von 12 Monaten ab Kaufdatum.
1. Umfang der Garantie
Die Garantie deckt Material- und Verarbeitungsfehler ab, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs/der Lieferung angelegt waren und innerhalb der Garantiezeit auftreten.
2. Garantieleistung
Im Garantiefall reparieren wir das Schmuckstück oder ersetzen es durch ein gleichwertiges Produkt. Ist Reparatur oder Ersatz nicht möglich, behalten wir uns vor, einen angemessenen Ersatz anzubieten.
3. Ausschlüsse
Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere:
• Verschleiß/Abnutzung (z. B. Abrieb, Kratzer, Verfärbungen)
• Schäden durch Sturz, Quetschung, Hitze, Chemikalien, Salzwasser/Chlor, Kosmetika oder Reinigungsmittel
• Leder- und Textilbestandteile (natürlicher Verschleiß; Beeinträchtigung durch Feuchtigkeit/Schweiß)
• Umarbeitungen durch Dritte (z. B. Größenänderung, Kürzen, Ziehen, Stauchen)
• Gravuren/Bearbeitungen durch Dritte, insbesondere bei Beschichtungen/Verformungen
• Beschichtungen (Rhodium, Vergoldung, Ruthenium): Abrieb/Abtrag durch mechanische/chemische Einwirkungen
• Natürliches Anlaufen bei unrhodiniertem Silber (materialtypisch)
4. Abwicklung
Erforderlich sind Kaufbeleg und kurze Fehlerbeschreibung. Das Schmuckstück ist gut verpackt einzusenden.
5. Gesetzliche Rechte / Ansprechpartner
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Endkunden bestehen gegenüber dem Verkäufer (Händler), bei dem das Produkt erworben wurde. Diese Herstellergarantie besteht zusätzlich und schränkt gesetzliche Rechte nicht ein. Unabhängig davon kann sich der Endkunde zur Abwicklung von Garantieansprüchen auch direkt an uns wenden.
9) Reklamation, Reparatur & Einsendungen (Hinweis)
Damit wir Einsendungen schnell und korrekt bearbeiten können, benötigen wir eine eindeutige Zuordnung.
Beileger-Pflicht:
Bitte legen Sie jeder Einsendung (Reklamation, Rückgabe, Reparatur) ein eindeutiges Begleitschreiben bei, mindestens mit:
• Kundennummer
• Rechnungs- oder Lieferscheinnummer
• Artikelnummer(n) und Stückzahl
• kurze Fehler-/Anliegenbeschreibung
• gewünschte Abwicklung (z. B. Garantie, kostenpflichtige Reparatur)
Ohne eindeutiges Begleitschreiben und bei nicht nachvollziehbarem Anliegen senden wir die Ware unbearbeitet zurück und berechnen die hierfür anfallenden Versandkosten.
Kennzeichnung auf dem Paket:
Bitte vermerken Sie im Adresszusatz deutlich „Service/Reparatur“ bzw. „Reklamation“.
10) Hinweis zur Schaufensterpräsentation (UV/Wärme)
Leder- und Textilmaterialien sowie bestimmte Beschichtungen können bei dauerhafter UV-/Lichteinstrahlung und Wärme (z. B. unter Strahlern im Schaufenster) ausbleichen oder sich verändern. Wir empfehlen, Ausstellungsstücke regelmäßig zu rotieren und direkte Hitze-/UV-Belastung zu vermeiden.
Abkürzungen / Artikelkennzeichnungen
A = Armband
DP = Displays
DW = Uhren
DWE = exklusive Uhren
F = Furnitur
K = Ketten
O = Ohrringe
P = Anhänger
R = Ringe
S = Stecker
ST = Edelstahl